AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Geschäftsbeziehungen der L&L Computer GmbH gegenüber Unternehmern und sonstigen Kunden erfolgen ausschließlich auf Basis nachfolgender Geschäftsbedingungen:
Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung sowie Miete von Ware oder über die Erbringung von IT-Leistungen mit demselben Kunden, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
- §1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer soweit dies nicht gesondert angegeben ist.
Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten laufend angepasst.
Bei Nachnahmeversendungen erheben wir eine Nachnahmegebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Bestellung. - §2 Produkt-/Angebotsänderungen und Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben uns sonstige Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltene Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor!
Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. - §3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versandkosten ab Lager.
Aufträge unter einem Nettowarenwert von EUR 100,00 werden grundsätzlich nur komplett geliefert (keine Teillieferung).
Aufträge über EUR 100,00 werden ab einem verfügbaren Warenwert von EUR 100,00 teilgeliefert, falls nicht alle bestellten Produkte ab Lager verfügbar sind.
Die hier entstehende einmalige Teillieferung erfolgt grundsätzlich auf Wunsch des Kunden und löst hierdurch eine zusätzliche Frachtkostenpauschale aus.
Werden über die einmalige Teillieferung hinaus weitere Teillieferungen vom Kunden gewünscht, so werden für diese Teillieferungen die vollen Frachtkostenpauschalen berechnet.
Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen.
Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig. - §4 Verpackungen
Alle Versendungen, die Sie von uns erhalten, bestehen regelmäßig aus Verkaufsverpackungen, die aus der Produktverpackung bestehen, sowie Transportverpackungen, die sich aus dem Transportkarton und dem Füllmaterial zusammensetzen.
Produktverpackungen wurden schon vom jeweiligen Hersteller bei einem Dualen System lizensiert und können von Ihnen bzw. Ihrem Kunden direkt entsorgt werden. - §5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum von L&L Computer GmbH.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. - §6 Zahlung
Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt, bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag.
Die Ware ist entweder per Vorauskasse, Nachnahme oder bei Abholung Bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
Gutschriften erfolgen stets nach Abzug der auf den Rechnungsbetrag Nachlässen.
Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel nicht angenommen.
Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die L&L Computer GmbH berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. - §6.1 Zahlung per Rechnung
Zahlung per Rechnung ist nur ab einem Bestellwert von EURO 100,00 möglich.
L&L Computer GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Kunden / Vertragspartner von dieser Zahlungsform auszuschließen.
Hinweis für Verbraucher gemäß §13 BGB: Gemäß §286 Abs. 3 BGB geraten Sie spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung in Verzug!
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt der Zeitpunkt der Rechnungsstellung als Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. - §7 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen. - §8 Transportschäden
Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden/Bestellers.
Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen.
Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen.
Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert.
Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden.
Der Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels erbringen Sie uns bitte sofort.
Es gilt für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind.
Diese sind: bei der Post innerhalb von 24 Stunden; bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen; beim Spediteur innerhalb von 6 Tagen; bei Luftfahrtgesellschaften innerhalb von 7 Tagen. - §9 Falschbestellungen
Bei Falschbestellungen erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr (Dienstleistung) von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 15,00.
Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen.
Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden.
Rücksendungen sind mit einer Autorisierungs-Nummer zu versehen, die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung angebracht werden muss.
Diese Nummer erhalten Sie nach Rücksprache von uns.
Rücksendungen ohne Autorisierungs-Nummer und unfreie Rücksendungen werden von unseren Mitarbeitern im Lager nicht angenommen.
Falschbestellungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden.
Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die Rücknahme zu verweigern. - §9.1 Medizinprodukte Rücksendung
Im Falle einer Rücksendung (ausgenommen bei berechtigten Reklamationen) entstehen dem Kunden Wiedereinlagerungsgebühren (Dienstleistung) siehe §9 zzgl. Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Messtechnische Kontrolle (MTK) in folgender Höhe:
• je Blutdruckmessgerät: 35,- Euro zzgl. MwSt.
• je Stethoskop: 25,- Euro zzgl. MwSt.
• je Manschette: 15,- Euro zzgl. MwSt. - §9.2 Restposten und B-Ware
Bei Restposten und B-Ware gekennzeichneten Produkten sind Produkte die von uns nach bestem Wissen und Gewissen je nach Möglichkeit geprüft worden sind.
Bei diesen Waren, können die Umverpackungen beschädigt oder das vom Hersteller angegebene MHD überschritten sein.
Wir können keine 100% Funktion dieser Produkte garantieren.
Falschbestellte und an uns zurück gesendete Restposten/B-Ware Artikel werden nach “§9 Falschbestellungen” dieser AGB´s behandelt. - §10 Stornierungen
Stornierungen von Produkten, die speziell für einen Kunden bestellt wurden bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand deutlich übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch L&L Computer GmbH als akzeptiert.
L&L Computer GmbH behält sich vor, die Stornierung in solchen Fällen zu verweigern.
Hat der Kunde die Ware bereits erhalten, so finden auch bei Stornierungen die Bestimmungen von Ziffer 9. „Falschbestellungen“, Anwendung. - §11 Ausfallgebühr
Bei kurzfristiger Absage von Terminen durch den Kunden ist die L&L Computer GmbH berechtigt eine Ausfallgebühr in Höhe von mindestens 50% des angesetzten Zeitaufwandes in Rechnung zu stellen ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% wird nicht ausgeschlossen. Eine kurzfristige Absage findet dann statt, sollte der Termin nicht 3 Werktage (Werktage sind Mo-Fr) vor dem stattfindenden Termin abgesagt werden. Bei vollständig eingeplanten Tagen kann eine Ausfallgebühr von max. 10 Stunden je Angestellten der für diesen Termin geplant wurde anfallen. Natürlich versucht die L&L Computer GmbH seine zugewiesenen Angestellten schnellst möglich anderen Aufträgen zuzuteilen um die Ausfallgebühr so minimal wie möglich zu halten. Ansatz für diesen Paragraphen ist der § 615 BGB. - §12 Pflicht zur Mitwirkung durch den Kunden
(1) Die Erbringung der vereinbarten IT-Leistungen bedarf der Kooperation und der Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde wird insbesondere ihm obliegende Entscheidungen über Durchführung und Inhalt von IT-Leistungen unverzüglich treffen und der L&L Computer GmbH mitteilen sowie Änderungsvorschläge von der L&L Computer GmbH unverzüglich prüfen. Der Kunde erkennt an, dass die Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht grundlegende Voraussetzung für die Leistungserbringung durch L&L Computer GmbH und wesentliche Vertragspflicht ist.
(2) Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht setzt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter ein. Die Mitarbeiter des Kunden weisen die L&L Computer GmbH insbesondere unaufgefordert und unverzüglich auf branchentypische oder unternehmensspezifische Erfordernisse und Verfahren hin und haben der L&L Computer GmbH sämtliche technischen oder sonstigen Unterlagen und Informationen, die zur erfolgreichen Durchführung der Leistungserbringung notwendig sind, auch unaufgefordert – ggf. in der von L&L Computer GmbH spezifizierten Form – zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde wird der L&L Computer GmbH fortlaufend und unverzüglich über sämtliche Umstände aus seiner Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die vertraglichen Pflichten der L&L Computer GmbH, insbesondere auf die Erbringung der IT-Leistungen, Zeitpläne und Preise haben können. Soweit die Genehmigungspflicht aus seiner Sphäre stammt, ist der Kunde weiterhin verpflichtet, die für die Erbringung der IT-Leistungen ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Der Kunde wird der L&L Computer GmbH über die aus seiner Sphäre stammenden rechtlichen Rahmenbedingungen unverzüglich informieren, soweit sich daraus spezifische Anforderungen an die Erbringung der IT-Leistungen ergeben.
(4) Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung in der Erfüllung. Sofern eine tatsächlich geringere oder stärkere Auswirkung auf die Ausführungsfristen konkret nachgewiesen oder etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Verlängerung der Ausführungsfristen entsprechend der tatsächlichen Auswirkung. L&L Computer GmbH ist berechtigt, durch mangelhafte Mitwirkung des Kunden verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung eigenen Personals oder eigener Sachmittel, zu den für die Erbringung der IT-Leistungen vereinbarten oder, falls keine Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist, zu den üblichen Sätzen der L&L Computer GmbH zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(5) Die Anwendung der §§ 642, 643, 645 BGB bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags gemäß § 643 Satz 2 BGB ist die L&L Computer GmbH berechtigt, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in dieser Vergütung nicht enthaltenen Auslagen zu verlangen. - §13 Reklamationen
Wir sind stets bemüht, Ihnen nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern.
Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so senden Sie die betroffene Ware (inklusive Rechnungs- und Lieferscheinkopie unser Lieferung sowie detaillierte Fehlerbeschreibung) frei Haus, mit einer Autorisierungs-Nummer versehen, an uns.
Ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Sie erhalten eine solche Autorisierungs-Nummer nachdem Sie uns die Reklamation mit genauer Fehlerbeschreibung und Rechnungs-/Lieferscheinkopie unserer Lieferung schriftlich angezeigt haben.
Autorisierungs-Nummern haben nach Vergabe 4 Wochen Gültigkeit.
Die Autorisierungs-Nummer bitte deutlich sichtbar außen auf der Verpackung anbringen.
Rücksendungen ohne Autorisierungs-Nummer und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
Bei Reklamationen von Druckerzubehör, Telefaxzubehör und Kopiererzubehör sind 2 – 3 Ausdrucke beizufügen, welche den Mangel dokumentieren.
Ohne diese Ausdrucke ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Produkte werden die angefallenen Prüfkosten an den Einsender weiterberechnet.
Der Kunde ist verpflichtet die unberechtigt reklamierten Produkte zurückzunehmen!
Die Rücksendung hat komplett (z. B. inklusive Software, Beschreibung, etc.) in Originalverpackung frei Haus an uns zu erfolgen!
Unvollständige Rücksendungen können nicht bearbeitet werden und werden umgehend an den Kunden zurückgesandt.
Berechtigte Reklamationen werden an den Lieferanten zur Reparatur eingesandt.
Nach Reparatur erhält der Kunde das Produkt kostenfrei zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass bei Mängeln im Lieferumfang (fehlendes Produkt oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), uns dieser Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang angezeigt werden muss.
Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden und gehen zu Lasten des Bestellers. - §14 Allgemeines, Einzelfall Vereinbarungen
(1) Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung seitens der L&L Computer GmbH maßgebend. - §15 Auftragsbestätigung
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller/Kunden verbindlich.
Für uns trifft die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. - §16 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von L&L Computer GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet L&L Computer GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Absatz 1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von L&L Computer GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. - §17 Gewährleistung
(1) Für gelieferte Ware besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den nachstehenden Regelungen.
(2a) Handelt der Kunde als Unternehmer, so verjähren seine Ansprüche aufgrund von Mängeln der Ware mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware; die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen (§ 479 BGB) bleibt unberührt. Darüber hinaus ist die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen.
(2b) Handelt der Kunde als Privatperson, so wird bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung auf 12 Monate begrenzt.
(3) Die in Ziffer 2a. und 2b. genannten Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit L&L Computer GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die L&L Computer GmbH.
(5) Vor Einsendung von mangelhafter Ware hat der Kunde auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko eine vollständige Datensicherung vorzunehmen. - §18 Garantie gebrauchte Sachen
Grundsätzlich wird bei gebrauchten Sachen keine Garantie gewährt, dies berührt aber nicht die Gewährleistung wie unter §17 beschrieben.
In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass noch eine Restgarantie vom Hersteller vorhanden ist, diese sollte dann direkt mit dem Hersteller der Sache durchgeführt werden. - §19 Peripheriegerät
Für die Funktionalität von Peripheriegerät/en in Kombination mit einem bei uns erworbenen Hauptgerät wird keine Garantie/Haftung übernommen. - §20 Qualitätssicherung, Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Soweit die L&L Computer GmbH Vertragspartner (insbesondere Drittzulieferer von Hard- und Software) zur Leistungserbringung einsetzt, können personenbezogene Daten des Kunden sowie seiner Mitarbeiter („Kundendaten“) zu Zwecken der koordinierten Leistungserbringung und der Qualitätssicherung bei diesem gespeichert und verarbeitet werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten, die dem Datenschutz unterliegen, kontrolliert die L&L Computer GmbH regelmäßig, dass diese Vertragspartner die nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten einhalten nach bestem Gewissen und Wissen. Der Kunde stimmt der Verarbeitung in diesem Umfang zu. Soweit dies für eine gesetzeskonforme Datenverarbeitung erforderlich ist, wird der Kunde zudem eine datenschutzrechtlich wirksame Einwilligung seiner Mitarbeiter für diese Datenverarbeitung einholen.
(2) Die L&L Computer GmbH und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erlangt werden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, geheim zu halten. Die Parteien werden solche Informationen und Unterlagen nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Leistungserbringung verwenden. Sie werden eine entsprechende Verpflichtung auch ihren eingesetzten Mitarbeitern und Dritten auferlegen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder waren oder unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen einer anderen Partei entwickelt wurden oder von Dritten, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, erworben wurden oder ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.
(3) Sowohl die L&L Computer GmbH als auch der Kunde werden die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zur Wahrung des Berufs- und Bankgeheimnisses beachten und nur entsprechend verpflichtete Mitarbeiter zur Leistungserfüllung einsetzen.
(4) Die L&L Computer GmbH ist nicht für das Qualitätsmanagement des Kunden verantwortlich. Der Kunde kann die L&L Computer GmbH mit der Unterstützung im Qualitätsmanagement beauftragen, welches die L&L Computer GmbH zu den üblichen Sätzen berechnen darf. - §21 Sonstiges
(1) Die Abtretung von Rechten des Kunden aus den jeweiligen Vertragsbeziehungen ist ohne vorherige Zustimmung der L&L Computer GmbH ausgeschlossen; die Abtretung von Geldforderungen im Rahmen des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) L&L Computer GmbH darf den Kunden, die Firma des Kunden oder die Marke des Kunden als Referenz zu Marketingzwecken verwenden. - §22 Gültigkeit
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Für ausländische Kunden gelten abweichende Vereinbarungen.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht. - §23 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, auch für Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden ist ausschließlich Schongau.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch Klagen mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufsleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Schongau zuständige Gericht vereinbart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die L&L Computer GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand vom 01.08.2024
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an info@LLComputer.de) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer).
Bei Restposten und B-Ware gekennzeichneten Waren beachten Sie §9 und §9.2 unserer AGB´s.
Bei Sachen die als gebraucht gekennzeichnnet sind/waren beachten Sie bitte §9, §9.2 und §16 unserer AGB´s.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an: L&L Computer GmbH, Marktoberdorfer Str. 30, 86956 Schongau.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung (z.B. Sichtprüfung wie im Ladengeschäft), wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf die Gefahr des Verbrauchers, möglichst in der Originalverpackung zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Bei falsch gelieferter Ware ist die Rücksendung für Sie kostenfrei, bitte kontaktieren Sie uns bevor Sie es an uns zurück senden.
Bitte wählen Sie die kostengünstigste Versandart, wir erstatten Ihnen umgehend die Portokosten (bei Falschlieferung).
Zu ihrer weiteren Information:
Verweisen wir Sie zusätzlich auf folgende Paragraphen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
- § 355 BGB
- § 356 BGB
- § 357 BGB
Stand vom 01.08.2024
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.